RAL GZ 908

Willkommen bei der Gütegemeinschaft Einrichtungen der Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin e.V.

Die Gütegemeinschaft „Einrichtungen der Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin“ legt die Güte für Einrichtungen fest, die präventive, diagnostische und therapeutische Leistungen der Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin anbieten. Das Leistungsangebot dieser Einrichtungen kann das gesamte Spektrum der Gefäßmedizin umfassen oder auch nur spezifische Leistungen. Je nach Umfang des Leistungskataloges unterscheidet die Gütegemeinschaft zwischen klinisch (stationär) und ambulant versorgenden Einrichtungen der Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin.

Güteeinrichtungen
Voraussetzungen

Die Gütegemeinschaft „Einrichtungen der Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin“ hat als erster Verein 2015 ein Satzungswerk zur Gütesicherung von medizinischen Einrichtungen erstellt  – in Abstimmung mit RAL Deutsches Institut für Gütesicherung e.V.. Es enthält Vereinssatzung, Gütezeichensatzung, Durchführungsbestimmungen und Güte- und Prüfbestimmungen, angelehnt an die DIN EN 15224, die einen europaweit gültigen Standard für das Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen definiert. Nach dieser Satzung werden die RAL Gütezeichen an Einrichtungen der Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin vergeben. Die Verwendung dieser Zeichen ist geschützt und sie bescheinigen den Einrichtungen, die sie tragen, eine besonders hohe unabhängig geprüfte Qualität. Das hebt sie positiv ab von vielen anderen „Qualitätssiegeln“.

Anforderungen an RAL-Gütezeichen und allgemeine Kriterien

Zum Erhalt eines RAL-Gütesiegels müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Die Vergabe erfolgt auf Basis objektiver und sachbezogener Prüfkriterien

  • Die Anforderungen für die Vergabe gehen über die gesetzlichen Vorschriften hinaus​​​​​​

  • Die Vergabe geschieht durch eine neutrale Stelle

  • Es erfolgt eine Überprüfung in regelmäßigen Abständen

Eine bloße Selbstverpflichtungserklärung zur Einhaltung der Kriterien reicht nicht aus. Nach der Erstprüfung findet eine stetige Eigen- und neutrale Fremdüberwachung statt.

Patienten und Kooperationpartner profitieren von RAL Gütesicherungen, weil die Güte- und Prüfbestimmungen alle wesentlichen Aspekte einschließen, die aus Patientensicht für die  Inanspruchnahme der Dienstleistung bzw. Behandlung wichtig sind. Zudem können die Bestimmungen jederzeit eingesehen werden, da alle Gütesicherungen und damit die entsprechenden Güte- und Prüfbestimmungen öffentlich sind. RAL Gütezeichen werden u. a. im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Für Patienten und Kooperationspartner signalisieren die Kennzeichnungen besondere Qualität, die sich positiv von der Masse abhebt.

RAL Gütezeichen – Geschichte und Hintergrund

Das RAL Institut wurde 1925 als „Reichsausschuss für Lieferbedingungen“ gegründet und sieht sich der Überprüfung und Dokumentation einer besonders hohen Qualität von Produkten und Dienstleistungen verpflichtet. Die Mitglieder der Gütegemeinschaft stellen sich ihrer Verantwortung für ihre Produkte und Dienstleistungen für die Verbraucher, Unternehmer und Auftraggeber und in diesem Fall für die hochqualitative Behandlung von Patienten mit einer klaren Werteorientierung. Bereits 1927 wurden die Farbtöne von Farben verbindlich mit Farbennummern definiert (RAL-Farben), noch heute ein weltweit bestimmende Standard.

Seit über 40 Jahren vergibt RAL die Umweltzeichen „Blauer Engel“ und „EU Ecolabel“ für umweltfreundliche Produkte und gewährleistet die Wertigkeit der Tests der Stiftung Warentest durch Überwachung und Lizensierung der Werbung mit den Untersuchungsergebnissen der Stiftung Warentest. Das RAL-Institut ist bei der EU Kommission als „Competent Body“ notifiziert.

Bildnachweis: RAL