Voraussetzungen
Kriterienkatalog für die Gütezeichen
Die Kriterien für die RAL-Gütezeichenvergabe wurden erstmals 2014/2015 definiert und seitdem fortlaufend entlang des Forschungsstands und der Leitlinien weiterentwickelt. Die Überprüfung und Aktualisierung der Kriterien erfolgt jährlich bei Treffen des Güteausschusses und des Vorstandes der „Gütegemeinschaft Einrichtungen der Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin e.V.“.
Um den Aspekt der Beteiligung von Patientinnen und Patienten oder Patientenorganisationen (relevante Stakeholder) an der Weiterentwicklung der Kriterien zu erfüllen, werden Patientenorganisationen eingeladen Vorschläge für die Weiterentwicklungen der Kriterien zu machen und an den Treffen mit dem Güteausschuss teilzunehmen. Die angefragten Patientenorganisationen sind die „Gefäßliga“, „Deutsche Schlaganfallhilfe“, „Marfanhilfe“, „Deutsche Diabeteshilfe“, und Patientenvertreter der Fachgesellschaften „Deutsche interdisziplinäre Gesellschaft für Gefäßanomalien e.V.“ (DiGGefa) und „Initiative Chronische Wunden“ (ICW).
Damit eine Einrichtung ein RAL-Gütezeichen beantragen kann, muss es im schriftlichen Antragsverfahren detailliert die Erfüllung der Mindestvoraussetzungen sowie zusätzlich unten aufgeführte Sachverhalte darstellen. Hierzu müssen die Krankenhäuser und ambulanten Einrichtungen personelle, apparative und therapeutische Standards erfüllen, die folgende Kriterien umfassen:
1. Kriterien der Strukturqualität:
- Personalvorgaben (z.B. drei Fachärzte für Gefäßchirurgie)
- Lückenlose, ganzjährige Sicherstellung einer 24-stündigen Notfallversorgung von Patientinnen und Patienten mit Gefäßerkrankungen
- Vorhaltung von Untersuchungsmethoden (invasive und nicht-invasive apparative Diagnostik)
2. Kriterien der Prozessqualität:
- Evidenzbasierte (leitlinienbasierte) und regelmäßig aktualisierte Behandlungsstandards
- Durchführung von Interdisziplinären Gefäßzentrumsbesprechungen (Fallkonferenz)
- Morbiditäts- und Mortalitäts-Besprechungen (M&M-Besprechungen), CIRS und Fehlermeldesysteme
- Ambulante Versorgungsstrukturen (nach Möglichkeit Sektor übergreifend)
- Angaben zu spezifischen Präventions-, Vorsorge- und Rehabilitations-Maßnahmen
3. Kriterien der Ergebnisqualität
- Teilnahme an Carotis- und Bauchaortenaneurysma-Qualitätssicherungsmaßnahmen (Register)
- Mindestzahlen für Behandlungsfälle (ambulant und stationär)
- Zahlen zur invasiven/operativen Therapie arterieller Erkrankungen (RAL-Gütezeichen Aorta: Aorteneingriffe mindestens 100, RAL-Gütezeichen „Arterien und Venen“: 800 stationäre oder ambulante Eingriffe, davon 600 Arterielle Eingriffe)
Güte- und Prüfbestimmungen
Hier finden Sie die allgemeinen Güte- und Prüfbestimmungen für Einrichtungen der Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin.
Einrichtungen, die besonders von RAL-Gütezeichen profitieren
RAL-Gütezeichen sind für alle Einrichtungen attraktiv (sowohl Kliniken als auch ambulante Einrichtungen), die eine besondere Qualität in der Behandlung von Gefäßpatientinnen und -patienten erzielen und darstellen wollen. Besonders profitieren Einrichtungen, die bereits folgende Voraussetzung mitbringen oder besondere Strukturmerkmale aufweisen:
- Kliniken oder ambulante Zentren, die eine besondere Kompetenz oder spezifische Ausrichtung der Abteilung (Aorta, Arterie/Vene, Venen) im Sinne einer spezifischen „Exzellenz-Zentrums“ dokumentieren und nach außen tragen wollen. Die Gütezeichen, können auch neben anderen Zertifikaten vergeben werden und stellen eine “ausgezeichnete” Kompetenz dar:
- „RAL-Gütezeichen Aorta, stationär“
- „RAL-Gütezeichen Arterien/Venen, stationär
- „RAL-Gütezeichen Venen, ambulant“
- Kliniken, die aufgrund fehlender oder nicht zugeordneten Leistungsgruppen (z.B. Aorta oder Carotis) sich nicht als “Zertifiziertes Gefäßzentrum” bewerben können, aber eine hohe Kompetenz in der Behandlung komplexer arterieller und venöser Erkrankungen aufweisen.
- Bereits DIN-ISO-zertifizierte Kliniken: Vorarbeiten (z.B. bestehende Verfahrensanweisungen, Interne Audits und Management Reviews) erleichtern die Antragsstellung, und die Qualitätsmanagementabteilungen sind bereits mit der DIN-ISO-Systematik vertraut.
- Starke gefäßchirurgische und gefäßmedizinische Einheiten, die eine hohe interventionelle Kompetenz besitzen (z.B. Universitäre Einrichtungen und Einrichtungen mit “Gefäßmedizin aus einer Hand”) und sich aus diesen Gründen nicht als Interdisziplinäres Gefäßzentrum zertifizieren lassen wollen.
- Ambulante Einrichtungen oder Zentren, die für Verhandlungen mit Kostenträgern eine unabhängig geprüfte, besondere Struktur-, Prozess und Ergebnisqualität darstellen wollen, die über Fachgesellschaftszertifizierungen hinausgeht.
- Kliniken oder Einrichtung, die auf ein unabhängiges (akkreditiertes) Zertifizierungssystem Wert legen.
Darüber hinaus ist aufgrund des angelegten kontinuierlichen Verbesserungsprozesses mit einer Selbstverpflichtung zur internen Auditierung und Weiterentwicklung die Re-Auditierung wenig aufwendig.
Bei der gleichzeitigen Beantragung der stationären RAL-Gütezeichen „Aorta“ und „Arterie/Vene“ werden die Gebühren nur einmal in Rechnung gestellt.
