Mitglied werden / Beantragung RAL-Gütezeichen / Re-Auditierung

Mitglied werden / Gütezeichen beantragen

Jede Klinik oder medizinische Einrichtung (ambulant oder stationär), die gütegesicherte Leistungen der Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin gemäß den Richtlinien (siehe Vereinssatzung) der Gütegemeinschaft Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin e.V. anbieten möchte, kann die ordentliche Mitgliedschaft und die damit verbundene Verleihung des Gütesiegels beantragen.

Informationen oder Beratungen zu RAL-Gütezeichen erhalten Sie über die die RAL-Geschäftsstelle und auf Anfrage persönlich durch den Vorsitzenden des RAL Gütegemeinschaft e.V. Bitte schicken Sie eine E-Mail an sekretariat@gefaesschirurgie.de.

Statut für die Gütezeichenvergabe

Statut der Vergabe der Gütegemeinschaft Einrichtungen der Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin e.V.
 

1. Herausgeberin: Gütegemeinschaft „Einrichtungen der Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin“ e.V.

Die Herausgeberin Gütegemeinschaft „Einrichtungen der Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin“ beauftragt die Private Akademie Deutsche Gesellschaft für Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin gGmbH mit der administrativen Bearbeitung und formalen Prüfung der Antragsunterlagen. Nach externer Auditierung durch unabhängige Auditoren werden die Auditberichte dem Güteausschuss der Gütegemeinschaft „Einrichtungen der Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin“ vorgelegt und nach Prüfung die Gütezeichen vom Güteausschuss der Herausgeberin vergeben. 

2. Entwicklung des Kriterienkatalogs für die Vergabe 

Beteiligte:

Zuständiges Gremium: Güteausschuss und Vorstand der Gütegemeinschaft „Einrichtungen der Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin“

  • Expertise der Mitglieder: Durchführung und Bewertung von wissenschaftlichen Studien/Publikationen, Teilnahme an der Erstellung von Leitlinien, (ehemals) leitende Position an einer Einrichtung der Gütegemeinschaft „Einrichtungen der der Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin“
  • Offenlegung möglicher Interessenskonflikte
  • Beteiligung von Patientenorganisationen an der Entwicklung des Kriterienkatalogs: z.B. „Gefäßliga“, „Deutsche Schlaganfallhilfe“, „Marfanhilfe“, „Deutsche Diabeteshilfe“, Beteiligung der Patientenvertreter der Fachgesellschaften „Deutsche interdisziplinäre Gesellschaft für Gefäßanomalien e.V. (DiGGefa) und „Initative Chronische Wunden (ICW)

Prozess:

  • Jährliches Meeting zur Überprüfung, Aktualisierung und Anpassung des Kriterienkatalogs unter Einbezug u.a. von
    • neu erschienenen Leitlinien (AWMF, Europäische/Internationale Leitlinien)
    • aktuellen Studien / Metaanalysen
    • Vorschlägen der Patientenorganisationen
    • aktuellen gesundheitspolitische Vorgaben / GBA-Richtlinien / gesetzlich vorgeschriebenen Personalbemessungsinstrumenten
  • Abstimmungsverfahren: einfache Mehrheit

3. Auditorinnen und Auditoren

  • Voraussetzung zum Einsatz als Auditor*in:
  • Teilnahme an durch die Herausgeberin organisierter Schulung
  • Erfahrung mit dem RAL-Gütezeichensystem „Einrichtungen der Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin“ und der bereichsspezifischen Norm DIN-ISO EN 15224 für ein Qualitätsmanagement in der Medizin auf Grundlage der ISO 9001.
  • Offenlegung von Interessenkonflikten und Ausschlusskriterien für Prüfungseinsätze von Auditor/-innen:

Kriterien:

  • regionale Bezüge: 50 km Mindestabstand zwischen „eigener“ Klinik und zu auditierender Klinik
    • Ausbildungsstätte: kein Audit an eigener Ausbildungsklinik
    • Trägerschaft: kein Audit bei Kliniken des „eigenen“ Trägers
    • Selbstauskunft: Offenlegung von persönlichen Einflussfaktoren (z.B. verwandtschaftliche Beziehung, Beziehungen zu Pharmaindustrie und Medizinprodukteherstellern)

4. Zertifikatvergabe: Güteausschuss

  • Zuständiges Gremium: Güteausschuss der Gütegemeinschaft „Einrichtungen der Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin“
  • Voraussetzungen: erfahrene Gefäßmedizinerin oder Gefäßmediziner, wissenschaftliche Qualifikation durch Promotion, nicht (mehr) für diese RAL-Gütezeichen tätige Auditoren/-innen, Erfahrung mit dem RAL-Gütezeichensystem „Einrichtungen der Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin“ und der bereichsspezifischen Norm DIN-ISO EN 15224 für ein 
    Qualitätsmanagement in der Medizin, Offenlegung von 
    Interessenskonflikten
  • Abstimmungsverfahren: Einstimmiger Konsens 

5. Ablauf der Prüfung und Gütezeichenvergabe

  • Antrag auf Aufnahme in Gütegemeinschaft per Verpflichtungsschein bei der Herausgeberin
  • Einreichung der Antragsunterlagen
  • Formale Beratung, Überprüfung und Freigabe des Antrags durch die Private Akademie Deutsche Gesellschaft für Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin gGmbH.
  • Auditierung und Erstellung des Auditberichtes
  • Entscheidung über die Vergabe der RAL-Gütezeichen durch den Güteausschuss
  • Versendung der RAL-Gütezeichen durch die Herausgeberin mit Informationen zur Eigenüberwachung und Wiederholung der Fremdüberwachung in 3 Jahren 

 

 

Schritte zur Beantragung

Schritt 1: Antragssteller

Anfrage zur Übersendung oder Download der „Güte- und Prüfbestimmungen für Einrichtungen der Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin RAL-GZ 908“

Schritt 2. Gütegemeinschaft

Übersendung der „Güte- und Prüfbestimmungen“ sowie der „Excel-Checkliste (BB Liste)[IB1] “ an Antragsteller

Schritt 3: Antragssteller

Überprüfung der bereits in der Klinik oder Einrichtung vorliegenden Unterlagen. Verfahrensanweisungen, Behandlungsstandards, Prüfunterlagen, MPG, MedGV, QS-Benchmarkbericht, Zeugnisse usw.

Schritt 4. Gütegemeinschaft 

Ggf. Beantwortung von Rückfragen oder Beratung zur Antragsstellung

Schritt 5: Antragssteller

Antrag auf Mitgliedschaft mit Übersendung der Unterlagen
(Datenblatt Leistungszahlen, Verfahrensanweisung, Behandlungsstandards, Prüfunterlagen, MPG, MedGV,QS-Benchmarkbericht, Zeugnisse, ggf. vorliegende Zertifizierungen/Prüfberichte)

Schritt 6. Gütegemeinschaft 

Prüfung der Antragsunterlagen. Antrag auf Mitgliedschaft wird angenommen Übersendung

  • Rechnung Jahresbeitrag
  • Rechnung Zulassungsverfahren

Schritt 7: Antragssteller

Zahlung des Mitgliedsbeitrages und der Kosten des Zulassungsverfahren. Bei der gleichzeitigen Beantragung der stationären RAL-Gütezeichen „Aorta“ und „Arterie/Vene“ werden die Gebühren nur einmal in Rechnung gestellt.

Schritt 8. Gütegemeinschaft 

Terminierung des Zulassungsaudits (vor Ort)

Schritt 9: Antragssteller

Vorbereitung des Vorort Audits (Auditplan)

Schritt 10. Gütegemeinschaft 

  • Durchführung des Zulassungsaudits durch unabhängige/n Auditor/in (vor Ort)
  • Entscheidung über Vergabe des Gütezeichens durch Güteausschuss
  • Bei positivem Entscheid Ausstellung des Gütesiegels, Ergebnismitteilung an Antragssteller, Übersendung Verleihungsurkunde

Schritt 11: Antragssteller

Kennzeichnung und Nutzung des Gütesiegels für die Einrichtung

 

Meldung von relevanten Strukturveränderungen

Jeder Gütezeichenbenutzer hat zur Einhaltung der Güte- und Prüfbestimmungen eine kontinuierliche und jederzeit reproduzierbare Eigenüberwachung aller gütegesicherten Leistungen durchzuführen. Im Besonderen sind relevante Strukturänderung (z.B. Chefarzt/-ärztinwechsel oder Strukturänderungen, die die Prüfkriterien betreffen) unaufgefordert der Gütegemeinschaft zu melden.

Anleitung zur Re-Auditierung nach 3 Jahren

Nach 2,5 bis 3 Jahren ist ein Antrag auf eine erneute Fremdüberwachung (Re-Auditierung nach 3 Jahren) zu stellen. Aufgrund der kontinuierlichen Eigenüberwachung ist hierfür nur die Übersendung der folgenden Unterlagen notwendig:

Nehmen Sie mindestens 2 Monate vor Ablauf Ihres Zertifikats Kontakt zu uns auf, um die Re-Auditierung zu planen und vorzubereiten. Hierfür verwenden Sie bitte folgende E-Mail-Adresse: zertifizierung@gefaesschirurgie.de

Gebührenordnung