Patientenrelevante Ziele der Gütezeichen
Behandlungsqualität
Patient*innen sollen die bestmögliche Behandlungsqualität angeboten bekommen. Die Gütezeichen zeigen, dass die Behandlungsqualität geprüft wurde. Diese ergibt sich aus der Qualität der Behandlungsergebnisse, der Strukturen der Einrichtung und der Prozesse, in denen die Behandlung abläuft. Zudem steht die Patient*innenzentrierung auf dem Prüfstand. Für das Gütezeichen wird gefordert, dass die Einrichtungen folgende Kriterien nachweisen.
Ergebnisqualität
Güteeinrichtungen sind verpflichtet, an Qualitätssicherungs-Registern teilzunehmen für die wichtigsten Gefäßerkrankungen (Bauchaortenaneurysma, Halsschlagaderverengungen, periphere arterielle Durchblutungsstörungen und Krampfadern). Die jährlichen Benchmark-Berichte erläutern ihnen, wo sie im Vergleich mit anderen Kliniken stehen und wo Verbesserungspotenzial besteht. Wissenschaftliche Arbeiten zeigen, dass die Behandlungsergebnisse (z.B. Überlebensraten, Komplikationsraten) in teilnehmenden Zentren besser sind als in nicht-teilnehmenden Kliniken/Einrichtungen.
Strukturqualität
Wichtige Strukturen, die für die hochqualitative Versorgung der Gefäßpatient*innen überprüft werden, sind Mindestvoraussetzungen in
Personalausstattung,
fachärztlicher Kompetenz und
hochwertiger und breiter apparativer Ausstattung.
Besonders im Fokus stehen die strukturellen Anforderung an die Organisation und Infrastruktur der Notfallversorgung und die breite interdisziplinären Unterstützung von Fachdisziplinen in der Behandlung von Gefäßpatient*innen.
Prozessqualität
Die Güteeinrichtungen müssen leitlinienbasierte Klinikpfade (sogenannte SOPs) für die Behandlung der wichtigsten Gefäßerkrankungen vorweisen (z.B. “Schaufensterkrankheit” (pAVK), Diabetisches Fußsyndrom, Aortenaneurysma, Thrombosen, Varizen, venöse Thrombembolien, entzündliche Gefäßerkrankungen), die sicherstellen, dass sie die Behandlungskonzepte anbieten auf Basis neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse.
Güteeinrichtungen sind verpflichtet interdisziplinären Gefäßkonferenzen durchzuführen. Diese ermöglichen eine individualisierte, patientenzentrierte Diagnostik und Indikationsstellung für gefäßmedizinische Eingriffe. Im Mehraugenprinzip mit Fachleuten aus verschiedenen Fachgebieten wird darin abgewogen, welche Vor- und Nachteile konservative, interventionelle oder operative Therapieoptionen für den jeweiligen Patienten haben, so dass für jeden einzelnen die jeweils beste, maßgeschneiderte Therapieoptionen angeboten werden kann.
Patientenzentrierung
Für eine gute Patienten-Zentrierung müssen Güteeinrichtungen Folgendes nachweisen:
niedrigschwelliger Zugang der Patient*innen zu den Einrichtungen der Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin
Festlegung und Standardisierung von patientenzentrierten Abläufen mithilfe von Verfahrensanweisungen
Patientensicherheit (z.B. WHO-OP-Checkliste, CIRS- und Fehlermeldesysteme)
offene Kommunikation mit Patient*innen und Angehörigen
partizipative Entscheidungsfindung (shared decision-making in medicine) bei der Diagnostik und Therapiefestlegung
Angehörigenkonzepte
Zweitmeinungsangebote
Schulungsangebote (z.B. konservative Gehtraining, Rauch-Entwöhnungsprogramme, vaskuläre Sekundärprophylaxe)
Patientenbefragungen
Beschwerdemanagement
